Neue Auflage!
Große und kleine Wissenslücken auffüllen. Gesetzliche Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen.
Diese einzigartige Immobilien-Maklerfachbuch ist schon seit Jahrzehnten die Nr. 1, also das meistverkaufte Makler-Ausbildungsbuch zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht im zugelassenen Selbststudium. Eine Anleitung für ein eigenes Lern-Tagebuch zum Nachweis der erforderlichen 20 Lernstunden ist enthalten. Man muss also keinen Kurs belegen, sondern kann im Selbststudium die Anforderungen erfüllen. Sie brauchen auch das Buch nicht auswendig zu lernen, sondern es reichen 20 Stunden, welche Sie dokumentieren.
Die fachlichen Inhalte richten sich nach dem gesetzlichen Anforderungsprofil 1A (MaBV) für Immobilienmakler, ergänzt durch Bonuslektionen. Schwerpunkt ist das neue Maklerrecht mit dem Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf. Das gesetzlich weit gefächerte Anforderungsprofil ist nach sinnvollen Makler-Fachthemen geordnet und verständlich kommentiert.
452 Seiten, Softcover, zu kaufen für 28,50 € bei BoD.de (dt. Hersteller) oder in jedem online-bookshop oder im Buchladen mit ISBN 9783696383152.
Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ich dieses Maklerfachbuch kaufen?
Wer Makler bzw. Maklerin ist oder werden will, muss sich qualifizieren, bei der gewerblichen Anmeldung eine Qualifikation vorlegen und danach alle drei Jahre im Umfang von 20 Stunden erneuern. Durch Besuch von Schulungen, Fachseminaren und auch im Selbststudium mit diesem Buch. Außerdem sollte man doch Fachliteratur haben, um ggf. nachschlagen zu können. Zum Beispiel verwenden noch immer rd. 80% der Makler/innen die falschen Provisionen!
Lern-Tagebuch? Was ist das und wie geht das?
Selbststudium ist ein Wort aus der Bildung und bedeutet schlicht selbst lernen. Wie bei einem Tagegebuch schreibt man auf, wann man was und wie lange gelernt hat und läßt diese Aufzeichnung von einer nahstehenden Person abzeichnen. Also z.B. 15. Sept. 2025, Lektion 1 Kundenberatung, von 13-16 Uhr (3 St.), Handzeichen, usw. Diese Aufzeichnung bewahrt man auf. Sie ist auf Nachfrage bei der Prüfstelle (IHK oder Gewerbeamt) vorzulegen.
